Disclaimer

Bitte beachten Sie: Die auf dieser Webseite angegebenen Preise sind inkl. 19% Mehrwertsteuer und gelten für Fahrzeuge mit Auftragseingang und Auslieferung ab dem 01.01.2021.

Alle Angaben ohne Gewähr! Alle Angaben auf dieser Webseite beziehen sich auf die hier aufgeführten Produkte und gelten nicht für andere Produkte der Eura Mobil GmbH. Die abgebildeten Modelle zeigen die Ausstattung für Deutschland. Sie enthalten zum Teil auch Sonderausstattungen und Zubehör, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören. In verschiedenen Ländern sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Abweichungen von den hier beschriebenen Modellvarianten und Ausstattungen möglich. Bitte informieren Sie sich über den genauen Umfang und das lieferbare Programm der modellspezifischen sowie der modellunabhängigen Ausstattung bei Ihrem Eura Mobil-Händler. Irrtümer und Änderungen von Konstruktion, Ausstattung und Sonderausstattung vorbehalten. Abbildungen können Sonderausstattungen enthalten, Panoramen und Abbildungen können Vorjahresmodelle zeigen.

Wichtige Informationen zu den Fahrzeuggewichten

Da jedes Fahrzeug im Fahrbetrieb nur für eine herstellerseitig festgelegte Gesamtmasse zugelassen ist, sind die gewichtsbezogenen Angaben bei der Anschaffung eines Wohnmobils oder Vans besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der ab Werk verbauten Pakete und Sonderausstattungen. Die im Straßenverkehr zugelassene Gesamtmasse darf während der Fahrt nämlich keinesfalls überschritten werden.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen die Konfiguration Ihres Fahrzeugs deshalb erleichtern und Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu den Fahrzeuggewichten erläutern. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie mit der Konfiguration Ihres Fahrzeugs beginnen, und sprechen Sie bei Fragen Ihren Handelspartner an.

 

  1. Die technisch zulässige Gesamtmasse

    Die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand finden Sie in den technischen Daten unserer Wohnmobile und Vans und im Konfigurator. Es handelt sich um die herstellerseitig festgelegte Gesamtmasse, die das Fahrzeug während der Fahrt nicht überschreiten darf. Andernfalls drohen in vielen europäischen Ländern einschließlich Deutschland Bußgelder. Da Sie als Fahrzeugführer für die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse verantwortlich sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug vor jeder Fahrt insoweit zu überprüfen und Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt zu wiegen.

     

  2. Die Masse in fahrbereitem Zustand

    Die Masse in fahrbereitem Zustand bezeichnet die Masse des Fahrzeugs mit den zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks, einschließlich der Masse des Fahrers, die pauschal mit 75 kg berücksichtigt wird, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardausrüstung gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vorhanden, der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung und des Reifenreparatursets.

    Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie ebenfalls in den technischen Daten unserer Wohnmobile und Vans sowie in unserem Konfigurator.

    Wichtig ist, dass es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um einen im Typgenehmigungsverfahren errechneten Wert handelt, der gesetzlich zulässigen Schwankungen von bis zu +/- 5 % unterliegt.

    Da sich diese Schwankungen auf die verbleibende Nutzlast des individuellen Fahrzeugs auswirken, muss das Auftreten gesetzlich zulässiger Schwankungen bereits im Rahmen der Konfiguration und Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen eingeplant werden.

    Beispiel: In den technischen Daten wird die Masse in fahrbereitem Zustand für den von Ihnen ausgewählte Grundriss mit 2.910 kg angegeben. Dieser errechnete Wert unterliegt gesetzlich zulässigen Schwankungen in Höhe von +/- 5 %, also in Höhe von +/- 146 kg. Die Masse in fahrbereitem Zustand des einzelnen Fahrzeugs kann deshalb zwischen 2.764 kg und 3.056 kg betragen.

    Auch die gesetzlich zulässigen Schwankungen weisen wir in den technischen Daten unserer Wohnmobile und Vans sowie in unserem Konfigurator als Klammerzusatz aus.

  3. Die Masse der Mitfahrer

    Die Masse der Mitfahrer ergibt sich aus der herstellerseitig festgelegten Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze und wird pauschal mit 75 kg für jeden Sitzplatz berechnet, wobei die Masse des Fahrers, die bereits bei der Masse in fahrbereitem Zustand berücksichtigt wurde, in Abzug gebracht werden muss. Bei einem Fahrzeug mit vier gurtgesicherten Sitzplätzen beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).

    Die Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze finden Sie in den technischen Daten unserer Wohnmobile und Vans sowie in unserem Konfigurator. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um die höchstmögliche Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze für den jeweiligen Grundriss in der Serienausstattung handelt. Die Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze kann sich jedoch durch die Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen reduzieren oder eine Auflastung des Fahrzeugs erforderlich machen.

     

  4. Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs | Pakete und Sonderausstattungen

    Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand zuzüglich der ab Werk verbauten Pakete oder Sonderausstattungen und wird unter Ziffer 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) eingetragen. Hiervon nicht umfasst sind Sonderausstattungen oder sonstiges Zubehör, die nach der der Auslieferung des Fahrzeugs ab Werk durch einen Handelspartner oder von Ihnen persönlich nachgerüstet wird.

    Zu beachten ist, dass es sich auch bei der tatsächlichen Masse des Fahrzeugs um einen errechneten Wert handelt, der aufgrund von gesetzlich zulässigen Schwankungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand als Rechengröße der tatsächlichen Fahrzeugmasse von einem für Ihr individuelles Fahrzeug ermittelten Wert abweichen kann.

    Angaben zu den Gewichten der ab Werk für unsere Wohnmobile und Vans angebotenen Pakete und Sonderausstattungen finden Sie in unserem Konfigurator.

     

  5. Nutzlast und Mindest-Nutzlast

    Die Nutzlast bezeichnet die maximale Last, die ein Fahrzeug transportieren kann und wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Mitfahrer und die Masse der ab Werk verbauten Pakete und Sonderausstattungen abgezogen werden.

    Beispiel:

Bezeichnung
Gewicht in kg
Technisch zulässige Gesamtmasse3.500
Masse in fahrbereitem Zustand– 2.910
Masse der Mitfahrer– 225 (3*75)
Masse der Pakete / Sonderausstattungen– 100
Nutzlast= 265

 

Der Einbau von Paketen und Sonderausstattungen führt demnach stets zu einer Verringerung der Nutzlast. Welche maximale Masse für Pakete und Sonderausstattungen für welchen Grundriss zur Verfügung steht, ist in den technischen Daten zu unseren Wohnmobilen und Vans sowie in unserem Konfigurator gesondert ausgewiesen.

Für Wohnmobile und Vans als Fahrzeuge der Klasse M1 ist die Einhaltung einer Mindest-Nutzlast, also die minimale Last, die ein Fahrzeug transportieren kann, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Mindest-Nutzlast darf weder bei der Konfiguration eines Fahrzeugs noch im Rahmen der Produktion unterschritten werden und wird für unsere Wohnmobile und Vans nach der folgenden Formel berechnet:

Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10*(n + L)

Dabei gilt: „n“ ist die Höchstzahl der gurtgesicherten Sitzplätze zzgl. des Fahrzeugführers und „L“ ist die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern

Beispiel: Bei einem Wohnmobil mit 4 gurtgesicherten Sitzplätzen und einer Länge von 7 m ergibt sich eine Mindest-Nutzlast von 110 kg (10*[4+7]).

Wichtig ist, dass gesetzlich zulässige Schwankungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand die Nutzlast des individuellen Fahrzeugs erhöhen, aber auch reduzieren können.

Beispiel (wie zuvor):
BezeichnungGewicht in kg
Technisch zulässige Gesamtmasse3.500
Masse in fahrbereitem Zustand (+ 4 %)– 3.026,4
Masse der Mitfahrer– 225 (3*75)
Masse der Pakete / Sonderausstattungen– 100
Nutzlast= 148,6

 

Um zu verhindern, dass solche Schwankungen zu einer Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast führen, haben wir die maximale Masse für Pakete und Sonderausstattungen herstellerseitig auf Basis der gesetzlich zulässigen Schwankungen begrenzt. Angaben hierzu finden Sie in den technischen Daten zu unseren Wohnmobilen und Vans sowie in unserem Konfigurator. Berücksichtigung finden hier auch besondere Ausstattungsmerkmale von Ländervarianten / Sondermodellen, die nicht zur Serienausstattung gehören.

Kommt es bei der Konfiguration unserer Wohnmobile und Vans durch die Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen zu einer Überschreitung der herstellerseitig hierfür festgelegten Obergrenze, können Sie die Konfiguration nur fortsetzen, wenn Sie Pakete, Sonderausstattungen oder gurtgesicherte Sitzplätze abwählen oder sich für die Auflastung des Fahrzeugs entscheiden. Weder die Fortsetzung der Konfiguration noch die Bestellung des konfigurierten Fahrzeugs ist andernfalls möglich.

Ausnahmsweise kann die Wiegung am Bandende trotz der Begrenzung der Masse für Pakete und Sonderausstattungen ergeben, dass die Mindest-Nutzlast des individuellen Fahrzeugs aufgrund von gesetzlich zulässigen Schwankungen unterschritten wird. In einem solchen Fall liefern wir das betroffene Fahrzeug nicht aus, bevor die Einhaltung der Mindest-Nutzlast durch die Herausnahme von Paketen, Sonderausstattungen oder gurtgesicherten Sitzplätzen oder der Auflastung des Fahrzeugs sichergestellt ist.

 

Eura Mobil GmbH
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