Dichtigkeitsprüfung in Zeiten der Corona Pandemie

Dichtigkeitsprüfung in Zeiten der Corona Pandemie

Erweiterung der Eintragungsfristen der Dichtigkeitsprüfung:

Die Sorge über die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) beschäftigt uns alle und schränkt unser gewohntes Leben und auch Ihren Bewegungsradius ein.
Um Sie nicht unnötig zu gefährden, haben wir die Bedingungen für die Eintragung der Dichtigkeitsprüfung angepasst.

Gemäß unserer Garantiebedingungen ist die Dichtigkeitsprüfung jährlich unter Berücksichtigung unserer entsprechenden Fristen durchzuführen. Die Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Erstzulassung.
Für die Eintragung der Dichtigkeitsprüfungen gewähren wir bisher eine Eintragungsfrist von insgesamt fünf Monaten (frühestens drei Monate vor dem Fälligkeitsdatum, sowie spätestens zwei Monate nach dem Fälligkeitsdatum).

Aufgrund der Corona Pandemie erweitern wir per sofort die Eintragungsfristen für alle Dichtigkeitsprüfungen, welche zwischen dem 16.03. und dem 16.06.2020 fällig sind, um zunächst insgesamt drei Monate.
Nach Ablauf dieser Ausnahmeregelung gelten wieder unsere regulären Bedingungen für die Dichtigkeitsgarantie.

In diesem alles Gute und bleiben Sie gesund!

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